Elektrische Rasierer, Nassrasierer, Rasierhobel, Rasiermesser, Rasierschaum und -seife. Es gibt viele Utensilien zur Rasur, aber was kann mit im Handgepäck?

Vor allem nach den Terroranschlägen vom 11. September in New York wurden die Sicherheitsbestimmungen für Flugreisen erheblich verschärft. So wurden etwa Körperscanner eingeführt und die Mitnahme von Handgepäck vorübergehend sogar vollkommen verboten. Kurze Zeit später wurde das Verbot zwar wieder aufgehoben, bestimmte Einschränkungen gelten hier aber bis heute. So dürfen zum Beispiel Flüssigkeiten nur in Mengen bis zu 100 ml mitgeführt werden und alles was als Schlag- oder Hiebwaffe benutzt werden könnte, ist ebenfalls verboten. Aber was ist mit Rasierern? Sind elektrische Rasierer im Handgepäck erlaubt und was ist mit Nassrasierern oder gar Rasiermessern? Und gibt es auch für Epilierer Einschränkungen? Wir haben alle wichtigen Infos zusammengetragen und hier folgt eine Übersicht.

Elektrische Rasierer sind hier im Vorteil

Wenn Sie sich elektrisch rasieren, haben sie damit im Flugzeug die wenigsten Probleme, denn Elektrorasierer sind in der Regel ohne Einschränkungen auch im Handgepäck erlaubt. Man sollte lediglich darauf achten, dass der Akku geladen ist, da man bei der Kontrolle unter Umständen die Funktionsfähigkeit vorführen kann. Außerdem empfiehlt es sich so ein Gerät immer in der meist mitgelieferten Schutzhülle bzw. im Etui zu verpacken. Das gleiche gilt für Epilierer, auch die können normalerweise ohne Probleme bei allen Fluggesellschaften im Handgepäck mitgeführt werden. Etwas komplexer gestaltet sich die Lage allerdings bei Nassrasierern.

Systemklingen (Klingen die in einem Plastikkopf sitzen, wie zum Beispiel beim Mach3), können meist problemlos durch den Sicherheitscheck gebracht werden, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Während die Kontrollen in dem Bereich in Deutschland recht locker sind und handelsübliche Nassrasierer akzeptiert werden, gilt das in anderen Ländern, auch innerhalb der EU, nicht immer. So kommt es bei der Swiss Air durchaus vor, dass man bei der Kontrolle gebeten wird, solche Rasierklingen zu entsorgen. Im Zweifel empfiehlt es sich also auf jeden Fall, nur wenige Klingen mitzuführen, so dass man im Ernstfall halt nicht gleich den 12er Pack wegwerfen muss.

Klingen ja, aber ohne Schaum?

Bei offenen Rasiermessern und –klingen ist die Sache dann aber eindeutig und auch international einheitlich geregelt, denn diese sind überall im Handgepäck verboten. Das gilt übrigens auch für die meisten Rasierschaumdosen, denn die fassen normalerweise 200 ml, erlaubt wären aber maximal 100 ml. Wenn man sich nass rasiert, müsste vor Reiseantritt also eine Alternative wie Rasiercreme besorgen oder aber eine besonders kleine Dose Rasierschaum, speziell für die Reise kaufen. Während es reine Geschmackssache ist, ob man sich nun nass oder elektrisch rasiert, fällt das Urteil im Hinblick auf Flugreisen deutlich aus: Hier haben es elektrische Rasierer eindeutig leichter!

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